WIR ERSTELLEN EINEN ENERGIEAUSWEIS FÜR IHR WOHNGEBÄUDE!
EnEV 2014: seit dem 01. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung
Bei Verkauf oder Vermietung eines Wohngebäudes muss der Verkäufer oder Vermieter dem Interessenten bereits bei der Besichtigung den Energieausweis vorlegen! Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis (Kopie reicht aus) dann unverzüglich an den Käufer oder Mieter übergeben werden.
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes oder Wohnung müssen in Immobilienanzeigen folgende Pflichtangaben enthalten sein:
- Die Art des Ausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis (§ 17 Abs. 1 Satz 1)
- Den im Ausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs
- die wesentlichen Energieträger der Heizung (z.B. Gas | leichtes Heizöl EL | Strom)
- Das Baujahr des Gebäudes
- Die Energieeffiziensklasse
Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten gibt es bei neu erstellten Energieausweisen Energieeffizienzklassen von A+ bis H. Alte Ausweise behalten ihre Gültigkeit.

VERBRAUCHS-ENERGIEAUSWEIS
Erstellung nach Energieeinsparverordnung (EnEv)
inkl. Vor-Ort-Begehung: 289€ inkl. 19%MwSt.
BEDARFS-ENERGIEAUSWEIS
Erstellung nach Energieeinsparverordnung (EnEv)
inkl. Vor-Ort-Begehung
bis 5 Wohneinheiten: 289€ inkl. 19%MwSt.
ab 6 Wohneinheiten: Preis auf Anfrage
Sofern Unterlagen nicht vorhanden sind oder es sich um ein kompliziert um- und/oder angebautes Gebäude handelt, kann der Aufwand zur Erstellung des Energieausweises individuell höher werden.
Zusätzliche Kosten nach Absprache, ggf. nach AGB´s.
Sprechen Sie uns an,
wir beraten Sie gerne und kümmern uns um die Ausstellung eines Energieausweises für Ihr Wohngebäude.ÖFFNUNGSZEITEN:
Mo. - Do.: 09:30–12:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. - Fr.: 09:00-20:00 Uhr
ADRESSE:
René Felzmann Immobilien
Penzenhofener Str. 6, 90610 Winkelhaid

